Am 10. Januar 1963 wurde in Braunschweig der Berufsverband der Arzthelferinnen e.V. (BdA) gegründet

Vor 60 Jahren gab es noch die Sprechstundenhilfen mit Familienanschluss und einem Aufgabenbereich, der von Putz- bis Laborarbeiten, von privaten Besorgungen für den Chef bis zu anspruchsvollen Assistenztätigkeiten reichte. Bereits 1965 hatten die Gründerrinnen es geschafft, gemeinsam mit den Sozialpartnern aus dem Anlernberuf einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu entwickeln.

Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) geht aus dem Berufsverband der Arzthelferinnen e.V. hervor, der am 10. Januar 1963 in Braunschweig gegründet wurde. Seit 1981 werden auch die Tiermedizinischen und die Zahnmedizinischen Fachangestellten durch den Verband vertreten – seit 2010 können sogar die angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker Mitglied werden.

1969 gelang es dem Verband den ersten Tarifvertrag für Arzthelferinnen überhaupt abzuschließen, 1982 folgte der erste Tarifvertrag für Zahnarzthelferinnen und 1987 der erste für Tierarzthelferinnen. Für MFA und TFA existieren seitdem bundesweit geltende Tarifverträge, für ZFA bisher nur regionale. Zum Aufgabenspektrum des Verbandes zählen zudem die Rechtsberatung und -vertretung der Mitglieder, die Arbeit in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen sowie das Engagement in verschiedenen Organisationen und Gremien auf Bundes- und Landesebene.

Damals wie heute ist das Erklärte Ziel des Verbandes, die Situation der Mitglieder zu verbessern. Jedoch haben sich die Arbeitsbedingungen, in allen vier Berufen, besonders seit Beginn der Pandemie und der seit letztem Jahr steigenden Inflation zunehmend verschlechtert.

Als Reaktion auf die hohe Arbeitsbelastung bei unterdurchschnittlichem Gehalt verlassen immer mehr Berufsangehörige, vor allem MFA und ZFA, ihren Job.

So nimmt der Fachkräftemangel stetig zu und wirkt sich unmittelbar auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten aus. Für den VmF ist das ein deutliches Alarmsignal, das nicht überhört werden sollte. Ohne mehr Wertschätzung und Anerkennung von Seiten der Politik ist der Kollaps des Gesundheitswesen Langfristig zu befürchten.

Die Leistungen der MFA und ZFA sollten berücksichtigt werden und ausgehandelte Tarifverträge direkt in die Honorarverhandlungen einfließen.

Dass es möglich ist, zeig die Novellierung der Gebührenordnung für TierärztInnen, durch die eine 19-prozentige Gehaltserhöhung für TFA vereinbart werden konnte.

Ihre freundliche Zahnarzt Praxis in Berlin Lichtenberg