Diabetes gehört zu den weit verbreitetsten chronischen Krankheiten in Deutschland. Durch Zunahme des Wunsches nach Implantaten in der Bevölkerung, möchten natürlich unter anderem auch Diabetiker diese Therapie Art, zur Versorgung von Zahnlücken. Jedoch galt eine vorliegende Diabetes als Gegenanzeige für eine Implantation. Jedoch erfolgten mehrere Studien zu diesem Thema, um diese althergebrachte Therapie schlussendlich zu widerlegen.
Ein schlecht eingestellte HBA1C wert ist der Grund der mit Diabetes assoziierten Immunschwäche, was für ein höheres Risiko für Zahnfleischerkrankungen und schlechter Wundheilungen sorgt. Damit das erhöhte Risiko einer Periimplantitis (entzündliche Erkrankung um das Implantat herum) und einer schlechter Wundheilung nicht zum Problem wird, stufte man Diabetes deshalb als Kontraindikation ein.
Vor diesem Hintergrund befasste man sich nun mit diesem Thema empirisch, um festzustellen ob des wissenschaftlich zu bestätigen ist.
Die Gesellschaft für Implantologie stellte deshalb aufgrund der neuen Studienlage eine neue Leitlinie auf, die eine Änderungen der Sicht der diabetisch in der Implantologie sorgte.
Es wurde festgestellt das der Prozess der Wiederherstellung durch Implantate bei Patienten selbst mit vorliegender Diabetes sicher geplant und vorhersagbar bleibt. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei dem knöchernen Einheilungsprozesses des Implantates, stellt sich nach einem Jahr als problemlos heraus selbst bei schlecht eingestellten Diabetikern. Auch ein Vergleich über mehrere Jahre konnte kein erhöhtes Risiko für Periimplantitis festgestellt werden. Darüber hinaus konnte im Vergleich zu Nicht-Diabetikern gezeigt werden, das selbst über 20 Jahre die Überlebensrate der Implantate sich nicht signifikant unterscheidet.
In der Literatur finden sich auch keine Hinweise darüber, dass bei Eingriffen zur Vorbereitung der Implantation, Komplikationen bei gut eingestellten Diabetikern aufgetreten sind.
Somit wurde in den Leitlinien die Empfehlung gegeben vor Behandlungsbeginn die Diabetes durch den behandelten Arzt gut einstellen zu lassen. Des Weiteren sollte eine frühzeitige Beanspruchung vermieden werden, auf Grund des langsameren Heilungsprozess‘ des Knochens. Da Patienten mit vorliegender Diabetes vermehrt zu entzündlichen Prozessen am Zahnhalteapparat, sollte diese speziell in ein engmaschigen Recall zur Zahnreinigung und röntgenologischen Kontrollaufnahmen einbestellt werden.
Werden diese Punkte der neuen Leitlinien berücksichtigt, stellt die Diabetes keine komplette Kontraindikation für die Patienten dar, sondern kann durch eine ausführliche Planung und Abwägung des Ist-Zustandes eine Implantation durch aus in Frage kommen.
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