Bereits über viele Jahre wird weltweit berichtet, dass Patienten mit Behinderungen ein höheres Kariesrisiko und -befall zu verzeichnen sind, als bei gesunden Patienten. Zudem weist diese Patientengruppe häufiger parodontale Erkrankungen, Zahnstellungs- und Kieferanomalien und dentale Traumata auf. Ursachen für diese Krankheitsbilder sind unter anderem krankheitsbedingte Fehlfunktionen, eine unzureichende Mundhygiene und eine eventuelle beeinträchtigte Motorik.
Die aufwendige zahnärztliche Behandlung und die finanzielle Barriere sind die Ursachen dafür, dass dieses Patientenklientel meist zahnärztlich unterversorgt ist. Besonders bei geistig behinderten Patienten, ist die eingeschränkte Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft ein großer Hindernisgrund, eine adäquate Behandlung durchzuführen. Jedoch darf sich aus ethnischer und rechtlicher Sicht die Qualität der zahnärztlichen Behandlung nicht von der Versorgung gesunder Patienten unterscheiden. Durch Vorliegen von Karies oder anderen oralen Erkrankungen ist die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigt, besonders wenn diese aus genannten Gründen nicht behandelt werden können. Somit ist es wichtig bereits im Kindesalter präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei muss eine interdisziplinäre Betreuung erfolgen.
Je nach Art der Behinderung unterscheidet sich das Erkrankungsbild, jedoch lässt sich bei allen Patienten mit Behinderung eine schlechte und unzureichende Mundgesundheit feststellen.
Beim Down-Syndrom treten beispielsweise mehr parodontale Erkrankungen auf, auf Grund der reduzierten immunologischen Abwehr, des weiteren weisen Patienten mit eingeschränkter Mundmotorik vermehrt Karies auf, da diese vorzugsweise mit hochkalorischer Flüssig- oder Breinahrung ernährt werden.
Eine zahnärztliche Behandlung stellt eine Herausforderung für das gesamte Team dar und ist sehr zeitintensiv. Je nachdem wie die kooperativen Fähigkeiten vorhanden sind, erfolgt die Behandlung in Narkose oder als normale Behandlung, wobei bestimmte Verhaltenstechniken angewendet werden. Die Kommunikation wird an den Patienten angepasst, auch werden Hilfsmittel zu Verständigung hinzugenommen, um den Patienten so gut es geht zu informieren und in die Behandlung einzubinden.
Durch ein zahnärztliches präventives Betreuungskonzept kann das Auftreten von Erkrankungen vermieden und die Mundgesundheit erhalten werden, wodurch sich das Wohlbefinden und der Allgemeinzustand verbessern kann.
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